Fördermittel für den Datenschutz
Der neue Beratungszuschuss "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen.
Download-TippBroschüre: "Förderung unternehmerischen Know-hows" - herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - |
Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Wir sind als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und beraten Sie gern.
Zu den förderfähigen Beratungsleistungen unseres Unternehmens gehören u.a.:
- Analyse Ihrer Unternehmenssituation
- prozessorientierter Datenschutz und Datensicherheit
- IT-Sicherheit
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Gerne unterstützen wir Sie beim Stellen Ihres Antrags.
Art und Höhe des Zuschusses
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung gegenüber uns besteht nicht.
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Leitstellen und die Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BAFA "www.bafa.de" und in der Broschüre vom BMWi "Förderung unternehmerischen Know-hows".